Entwicklungsvorhaben 2014/15

Für das Schuljahr 2014/15 ist die Schulentwicklungsgruppe mit folgenden Entwicklungsvorhaben durch die Lehrerkonferenz beauftragt worden:

  1. Vorbereitung und organisatorische Unterstützung der Evaluation des 67,5-Minuten-Modells; Durchführung der Evaluation gemeinsam mit Vertretern aus Lehrer-, Schüler- und Elternschaft
  2. Entwicklung eines Vertretungskonzeptes (zunächst für die Sekundarstufe I, im weiteren aber auch für die Sekundarstufe II unter Einbezug des vorhandenen Materialpools)
  3. Fortsetzung der Ausarbeitung eines Methodenkonzeptes zunächst für die Erprobungsstufe (unter Berücksichtigung des Aspektes der Binnendifferenzierung)
  4. Fortsetzung der Arbeit an einer verbindlichen Regelung zur Nutzung von Handys in der Schule im Rahmen der Initiative Schulprofil

Für alle Vorhaben sind die einzelnen Teilschritte  ausführlich dokumentiert sowie kurz-, mittel- und langfristige Ziele formuliert.

  1. Evaluation des 67,5-Minuten-Modells
    Mit Beschluss der Einführung des 67,5-Minuten-Modells für das Schuljahr 2014/15 durch die Schulkonferenz wurde gleichzeitig eine während der dreijährigen Erprobungsphase erfolgende Evaluation beschlossen.
    Die Evaluation soll zu verschiedenen Zeitpunkten der Erprobungsphase durch Befragung aller Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) stattfinden. Die Entwicklung der Fragebögen erfolgt durch ein dafür eingerichtetes Evaluationsteam aus Lehrern, Eltern und Schülern. Die Teilnahme steht grundsätzlich jedem offen und ist freiwillig.
    Die Fragebögen sind dabei auf die bei der Planung des 67,5-Minuten-Modells formulierten Zielvorstellungen abzustimmen und entsprechende Kriterien sind festzulegen. Das Evaluationsteam wertet die Fragebögen aus und stellt die Ergebnisse der Schulentwicklungsgruppe, dem Kollegium, der Schülerschaft und der Schulpflegschaft vor (kurzfristiges Ziel).
    Die Ergebnisse der ersten Evaluation werden in den verschiedenen Gremien diskutiert und es werden ggf. Handlungsfelder aufgezeigt, die als Arbeitsauftrag an die Schulentwicklungsgruppe gehen. Die Schulentwicklungsgruppe leitet daraus mögliche Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Nachsteuerung ab. Die Ergebnisse dienen gleichzeitig als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Fragebögen des zweiten Evaluationsdurchgangs (mittelfristiges Ziel).
    Die Ergebnisse der Gesamtevaluation sollen als Grundlage für die nach der Erprobungsphase erfolgende Abstimmung zur langfristigen Einführung des 67,5-Minuten-Modells am Ende der Erprobungsphase dienen (langfristiges Ziel).
  2. Entwicklung eines Vertretungskonzeptes
    Im Hinblick auf die zu Beginn des Schuljahres 2014/15 eingeführte neue Zeitstruktur soll die Durchführung von Vertretungsstunden, die jetzt ebenfalls 67,5 Minuten lang sind, neu organisiert werden. Zur besseren Planung des Schultages sind für die einzelnen Stunden feste Bereitschaften eingeteilt. Dies ist bereits zu Beginn des Schuljahres 2013/14 eingeführt worden. Dadurch können häufiger fachfremde Vertretungen auftreten. Um in solchen Fällen sinnvolle Vertretungen durchführen zu können, werden für die jeweiligen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I Ordner mit Materialien zu den jeweiligen Kernfächern, zu den verschiedenen Differenzierungsangeboten sowie zu einzelnen weiteren Fächern (in den verschiedenen Jahrgangsstufen unterschiedlich) angelegt. Die Materialien werden von den entsprechenden Fachschaften bereitgestellt und sind so zu konzipieren, dass die Bearbeitung des Materials in der Vertretungsstunde abgeschlossen und die Lösungen verglichen werden können. Das Material soll auch von fachfremden Kollegen verwendet werden können. In den Jahrgangsstufenordnern ist in einer Liste durch den Vertretungslehrer anzugeb
    en, in welcher Klasse wann welches Material eingesetzt wurde (kurzfristiges Ziel).  Im Verlauf diesen und des kommenden Schuljahres sollen die Materialien für die einzelnen Vertretungsstunden auch digital hinterlegt werden, um so den Bestand zu sichern. Außerdem sollen die Materialien im Hinblick auf Einsetzbarkeit, Praktikabilität und Umfang geprüft und ggf. überarbeitet werden (mittelfristiges Ziel).
    Zukünftig soll das Vertretungskonzept auch auf die Sekundarstufe II ausgeweitet werden. Hier sind bereits Aufgaben- und Materialsammlungen von verschiedenen Fachgruppen angelegt worden. Dieses Material ist zu sichten und – wenn möglich – in das bestehende Konzept zu integrieren (langfristiges Ziel).
  3. Fortsetzung der Ausarbeitung des Methodenkonzeptes
    Die aus dem Pädagogischen Tag erwachsene Arbeit an einem Methodenkonzept für das KvG soll intensiviert werden. Für die Erprobungsstufe soll das Methodenkonzept soweit entwickelt werden, dass es dem Kollegium vorgestellt und im kommenden Schuljahr eingeführt werden kann (kurzfristiges Ziel).
    Für die Mittelstufe sollen ebenfalls Methodenkarten erstellt werden. Die verschiedenen Methoden sollen den einzelnen Fächern – wie bereits in der Erprobungsstufe – zugeordnet werden. Diese Zuordnung soll vom Kollegium auf Praktikabilität geprüft werden. Erste Erfahrungen aus der Erprobungsstufe mit dem Methodenkonzept sollen eingeholt werden und ggf. in die Weiterentwicklung des Konzeptes mit einfließen (mittelfristiges Ziel).
    Langfristig soll ein umfassendes Kompetenzkonzept entstehen, welches neben der Methodenkompetenz auch Sozial-, Kommunikations-, Medienkompetenz und Werteerziehung umfasst (langfristiges Ziel).
  4. Regelung zur Nutzung von Handys in der Schule
    Die Schwierigkeiten im Umgang mit Smartphone und Handy in den Klassengemeinschaften v.a. der unteren Jahrgangsstufen haben im vergangenen Schuljahr zu angeregten Diskussionen in der Schulgemeinde geführt und den Wunsch nach einer einheitlichen Regelung laut werden lassen. Aufgrund der positiven Erfahrungen einer Klasse 6 mit einer gemeinsam mit Eltern, Schülern und Lehrern der Klassengemeinschaft getroffenen Vereinbarung soll in den Klassenpflegschaften der Jahrgangsstufe 5 zu Beginn des Schuljahres eine entsprechende Vereinbarung angestrebt werden. Demnach verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler, das Handy während des Schultages ausgeschaltet in der Schultasche zu lassen. Erst nach Beendigung des Unterrichts kann das Handy wieder genutzt werden (kurzfristiges Ziel).
    In den Erprobungsstufenkonferenzen des kommenden Schuljahres sollen Erfahrungen mit dem eingeschlagenen Weg gesammelt und analysiert werden. Die Regelung soll ggf. modifiziert werden und schließlich am KvG „hochwachsen“ und so auf die gesamte Sekundarstufe I ausgedehnt werden (mittelfristiges Ziel).
    Die Regelung zur Nutzung von Handys und Smartphones in der Schule soll zu einem umfassenden Medienkonzept ausgebaut werden, welches neben der Thematisierung von Problemfeldern (Cybermobbing …) auch zu einem reflektierten und kompetenten Umgang mit dem Medium Smartphone sowie weiteren digitalen Medien anleitet (langfristiges Ziel).