Beratungskonzept

(Auszüge Stand 12/2023)

Beratung als zentrale Aufgabe aller Lehrer:innen
Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern ist eine Grundqualifikation und zentrale Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule. Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium existiert darüber hinaus ein umfangreiches Netzwerk mit verschiedenen Schwerpunkten im Bereich der Beratung, an dem zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichem Maße durch ihre verschiedenen Aufgaben beteiligt sind.

Schwerpunktangebot durch die Beratungslehrer:innen
Für besondere Problem- und Krisensituationen, die sowohl im schulischen als auch beispielsweise im psychosozialen, familiären oder in anderen persönlichen Bereichen liegen können, macht das Beratungslehrer:innenteam mit Frau Eßlage, Frau Kentrup, Frau Kern, Frau Lemper und Herrn Wellmann ein zusätzliches Angebot. Hierbei geht es um Beratungssituationen, die sowohl einen besonderen, geschützten Raum und ein umfangreicheres Zeitmaß als auch eine gezielte Ausbildung der Beratenden erfordern.

Grundsätzliches zu den Beratungsprinzipien

  • Entscheidend im Beratungsprozess ist, dass die ratsuchende Person freiwillig Unterstützung und Beratung erhalten möchte.
  • Jede/r Schüler:in kann sich an die/den Beratungslehrer:in ihres/seines Vertrauens wenden.
  • Wenn Schüler:innen, Eltern oder Lehrer:innen auffällt, dass eine Beratung für eine Person hilfreich sein könnte, können sie sich gern an das Beratungsteam wenden. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist allerdings vorrangig.
  • Solange eine ratsuchende Person die/den Berater:in nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet, gilt der Schutz der Privatsphäre. Informationen aus Beratungsgesprächen dürfen nicht weitergegeben werden und den Grund für ein Gespräch muss die/der Ratsuchende anderen Lehren nicht nennen.
  • Mit Einverständnis der Schülerin/des Schülers kann die Weitergabe von Informationen vereinbart werden, um die Lösung eines Problems herbeiführen zu können.
  • In schwerwiegenden Fällen kann sich die Notwendigkeit der Information der Erziehungsberechtigten bzw. der Schulleitung ergeben. Hierbei geht es um Einzelfallentscheidungen. Die ratsuchende Person wird hierüber informiert und beraten.
  • Die Beratenden bemühen sich um ein kooperatives Miteinander aller am Beratungsprozess Beteiligten und um eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung.
  • Die Beratungslehrer:innen stehen mit außerschulischen Anbietern und Organisationen für erweiterte Beratungs- und Hilfsangebote in Verbindung und verweisen auf diese bzw. vermitteln Kontakte, sofern die Problemlage bzw. die Krisensituation den schulischen Rahmen überschreitet. Dabei bleiben sie weiter Begleiter:innen im Rahmen der Schule.
  • Besonders wichtig innerhalb des Beratungsprozesses ist dem Beratungsteam ein lösungsorientiertes Vorgehen, bei dem die ratsuchende Person aktiv mitarbeitet. Die Beratungslehrer:innen möchten die Schüler:innen in schwierigen Situationen begleiten, ihnen Rat und Entscheidungsanregungen geben im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Es wird davon ausgegangen, dass jede ratsuchende Person es letztlich selbst in der Hand hat, Veränderungen herbeizuführen. Man ist selbst „Expert:in“ für die eigene Situation bzw. Problemlage und spielt die zentrale Rolle bei der Suche nach Lösungen. Die/Der Beratende kann hierbei unterstützend wirken, indem sie/er beispielsweise Hilfestellung leistet bei der Identifikation von Stärken und Ressourcen der/des Ratsuchenden, um Lösungswege zu begehen. Ziele der ratsuchenden Person sollen mit ihr zusammen formuliert werden, um dann konkrete Wege zum Erreichen dieser Ziele zu erarbeiten.
  • Den Schüler:innen soll die Möglichkeit geboten werden, mit all ihren Stärken und Schwächen begleitet zu werden und jenseits ihrer fachlichen Erfolge als Menschen aufgehoben zu sein. Dies entspricht auch im besonderen Maße dem christlichen Menschenbild, das dieser Schule zugrundeliegt, denn „Ausgangspunkt und Maßstab für die erzieherischen Bemühungen an katholischen Schulen“ ist, laut dem Leitbild für katholische Schulen im Bistum Münster, „die Achtung vor der Freiheit und Würde, die jedem Menschen als Geschöpf […] Gottes zukommt.“

Beratungstätigkeiten im Einzelnen

  • Einzelberatung von Schüler:innen, Eltern, Lehrer:innen bei Schwierigkeiten, die den schulische Lernprozess beeinträchtigen (z.B. Lernstörungen, Prüfungsangst, aggressives Verhalten, Schulschwänzen, Antriebslosigkeit, Beziehungskonflikte, Kontaktschwäche, u.ä.); Entwicklung von Alternativen bzw. neuen Perspektiven
  • Einzelberatung und Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten oder Konflikten im privaten Kontext für Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen, beispielsweise bei
    – psychischen Problemen (z.B. Ängste, Depressionen, Selbstfindungs- oder auch Selbstbewusstseinsprobleme, Desorientierung, Gewalt gegen sich und andere wie selbstverletzendes Verhalten, Suizidgedanken, Suchtverhalten wie Essstörungen, Alkoholmissbrauch)
    – familiären Schwierigkeiten (z.B. Trennung der Eltern, häusliche Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, Krankheit, Sucht der Eltern, Todesfall, Leistungsdruck, finanzielle Probleme)
    – sozialen Problemstellungen (z.B. Schwierigkeiten im Umgang mit Mitschüler:innen, Verhaltensauffälligkeiten)
  • Beratung der Klassen- und Stufenleiter:innen ebenso wie der Fachlehrer:innen in Bezug auf einzelne Schüler:innen oder Gruppen bei persönlichen Schwierigkeiten bzw. Konflikten im schulischen Kontext
  • Mediation bei Konflikten, z. B. Beratung bzw. Vermittlung bei einer möglicherweise gestörten Schüler:in-Lehrer:in- oder auch Schüler:in-Eltern-Interaktion, bei Eltern-Lehrer:innengesprächen, bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Kolleg:innen o.ä.
  • Hilfe und Beratung bei der Suche nach außerschulischen Ansprechpartner:innen (wie z.B. Fachärzt:innen, Psycholog:innen, Institutionen)

Organisatorisches
Die Schüler:innen, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren die für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständige Lehrperson. Diese wird in der Regel die/den Schüler:in vom Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In Fällen akuter Krisenintervention hat die Beratung Priorität.
Die Beratung kann sowohl zu festen Sprechstundenzeiten der Kolleg:innen als auch nach individueller Absprache zwischen der ratsuchenden Person und der/dem Beratungslehrer:in erfolgen.