Zwischen Ende und Anfang

Projekt im Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 9

Suizid-Umfrage Münster


Allein das Thema Tod ist für viele Leute schon ein kritischer Gesprächsstoff. Doch wie denkt überhaupt die Bevölkerung über Suizid oder besser gesagt: Selbstmord? Diese Frage kam auf, als im Religionsunterricht das Projekt des Johannes-Hospizes bearbeitet wurde. Also wurde eine Umfrage zum Thema Suizid in der Fußgängerzone der münsterschen Innenstadt gestartet. Schon drei Fragen reichten aus, um etwas mehr Klarheit zu diesem oft gemiedenen Thema zu schaffen:
1. Sind Sie schon einmal mit dem Thema Suizid in Berührung gekommen?
2. Was würden Sie empfinden, wenn sich jemand aus Ihrem Bekanntenkreis das Leben nehmen würde?
3. Halten Sie Selbstmord für eine Lösung von Problemen?
Bei den Auswertungen der Umfrage stellte sich heraus, dass viele Jugendliche (14-19 Jahre) Selbstmord als eine Lösung für Probleme betrachten. Für Erwachsene (ab 20 Jahre) hingegen ist Suizid kein Ausweg aus einer Krise. So äußerte sich z. B. die 43-jährige Gisela Hansen* mit der Aussage, dass die Flucht vor Problemen keine Lösung sei und man bei einem Suizid lediglich die Last auf Familienangehörige oder Freunde abwälzen würde. Außerdem kam heraus, dass die meisten Leute (33,6% der Befragten) Trauer empfinden würden, wenn sich jemand aus ihrem Bekanntenkreis das Leben nehmen würde. Viele der Befragten gaben auch Ratlosigkeit (14%) oder Schockiertsein (11,2%) als Antwort an. Auch Wut (15%) war ein häufig genanntes Gefühl. Jedoch teilten die Befragten dieses Gefühl in zwei verschiedene Punkte auf: Die einen wären bei einem Suizid in ihrem Bekanntenkreis nicht nur sauer auf sich selbst, sondern auch auf den Selbstmörder. So sagte z.B. der 55-jährige Hans Stiegel*: „Ich persönlich wäre sehr enttäuscht von meinem Bekannten, weil er mich nicht auf seine Probleme aufmerksam gemacht hat.“ Im Gegensatz dazu gab der 15-jährige Lennart Peters* an, dass er (wie insgesamt 5,6% der Befragten) Schuldgefühle haben würde, weil er nichts von den Problemen seines Bekannten gemerkt hätte. Sonstige Antworten auf die zweite Frage waren: Verzweiflung, Betrübtheit und Furcht (insgesamt 20,6%). Zudem wurde festgestellt, dass nur jeder siebte der befragten Münsteraner schon einmal mit dem Thema Suizid in Berührung gekommen ist. Das Fazit dieser Befragung lautet, dass die meisten Leute nicht gerne offen über dieses Thema sprechen, da viele Leute der Umfrage mit Argwohn begegneten, sobald sie von ihrem Thema hörten. Aber auch Bewunderung kam zur Aussprache, da man es für sehr mutig hielt eine Umfrage mit diesem Thema durchzuführen. Insgesamt war die Umfrage eine gute Erfahrung und verdeutlicht die Meinung anderer Leute zum Thema Suizid.
Luka Lonnemann und Gesine Weber (9b). - *Namen von der Redaktion geändert

Rechtslage


Jegliche aktive Art der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, allein der selbst durchgeführte Suizid steht nicht unter Strafe, solange er auf dem eigenen Willen basiert. Verboten ist es allein schon, wenn man einem alten sterbenskranken Menschen beispielsweise Schlaftabletten besorgt, mit denen er sich dann das Leben nimmt. Wenn so etwas geschieht, wird der Sterbehelfer mit bis zu 5 Jahren Haft belangt. Auch ein Arzt darf keinen Patienten töten. Weder auf sein eigenes Verlangen noch, wenn er nicht mehr selber entscheiden kann, auf das Verlangen von Angehörigen hin. Es ist einem Arzt nur gestattet, lebenserhaltende Maßnahmen zu stoppen, wenn eindeutig geklärt ist, dass der Patient es so gewollt hätte oder wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass er wieder aufwacht.

§ 216 Strafgesetzbuch:
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Zum gewollten Suizid hat natürlich jeder Mensch seine Gründe, aber kann ein Notarzt wissen, ob es auf dessen eigenen Willen hin geschah?! In der Schweiz zum Beispiel ist die Gesetzeslage anders. Dort ist aktive Sterbehilfe erlaubt; allerdings muss der Patient mehrmals schriftlich belegen, dass er seinen Tod wünscht. Auch jemand, der einen Menschen durch unter Druck setzen oder ähnliches zum Selbstmord treibt, kann unter Umständen strafbar gemacht werden: „Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaftsein“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Einige Leute können es nicht mit ansehen, wenn ein Mensch, der einfach nicht mehr leben will und sich quält, sich ohne Hilfe nicht erlösen kann.

Sterbehilfe


Aktive, passive sowie indirekte Sterbehilfe
Krebs, Krankheit, Sterben - unangenehme aber wichtige Themen. Fast jeder ist wahrscheinlich irgendwann in der Situation, sich damit auseinander setzen zu müssen, jedoch weiß man da oft nicht weiter. Die Meinungen über dieses Thema sind sehr unterschiedlich.
Viele Leute zum Beispiel sind der Ansicht, dass Beihilfe zur Selbsttötung oder Tötung auf Grund einer schriftlichen Willensäußerung des Patienten oder seiner Angehörigen wie in den Niederlanden in gewissem Maße erlaubt sein sollten, zumindest wenn es um Suizid oder um die Abschaltung lebenserhaltender Maßnahmen geht, wie z. B. bei einem älteren Komapatienten, bei dem man nicht mehr an ein Aufwachen glaubt.

Die Rechtslage zur Sterbehilfe in Belgien

Euthanasie jetzt Allerweltssache?
Drei Monate nach dem Erscheinen im Staatsblatt (Moniteur) ist nun Ende September das neue Gesetz über die Straffreiheit bei Anwendung der Euthanasie in Anwendung. Demnach geht ein Arzt straffrei aus, wenn die vorzeitige Beendung des Lebens - als Wunsch bei klarem Verstand und mehrere Male vom Patienten geäußert - praktiziert wird. Schon über die Deutung des Begriffs Euthanasie gibt es bekanntlich einige Diskussionen. Je nach persönlicher Meinung kann man auswählen zwischen: guter Tod, Sterbehilfe, Erleichterung des Sterbens, Gnadentod, Tötung auf Verlangen und andere.
Das Gesetz besagt, dass der ausführende Arzt sich vorher vergewissern muss, dass der Patient sich in einem hoffnungslosen Gesundheitszustand befindet und permanent physisch oder psychisch unerträglich leidet. Dieses Leiden kann sowohl durch eine Krankheit als auch durch einen Unfall verursacht worden sein. Das Gesetz beschränkt sich also nicht nur auf Patienten, die sich kurzfristig vor dem sicheren Tod befinden, sondern schließt auch unheilbare Patienten ein, deren weitere Lebenserwartung medizinisch nicht genau definiert werden kann.
Quelle: Im Mittelpunkt (Informationszeitung der Christlich sozialen Fraktion in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens), Ausgabe September 2002

Gesetz über die Sterbehilfe in Kraft
Am 23. September 2002 trat das Gesetz über die Sterbehilfe oder Euthanasie in Kraft. Was steht in dem Gesetz?
Die Euthanasie wird in dem Gesetz als „Handlung eines Außenstehenden“ beschrieben, „die dem Leben eines Menschen auf dessen eigenen Wunsch vorsätzlich ein Ende setzt“. Damit diese Handlung nicht als strafbar gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Schüler untersuchen Zeitungen zum Thema Tod


Münster.
Eine Schülergruppe des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums aus der 9. Klasse untersuchte im Rahmen des medienpädagogischen Projekts „Zwischen Ende und Anfang” drei Zeitungen auf den Umgang mit dem Thema Tod. Es wurden die „Westfälischen Nachrichten” (WN) die „Frankfurter Rundschau” und „Unsere Kirche” (UK) untersucht, die im Rahmen des Projekts kostenlos geliefert wurden. Dabei kamen die Schüler zu dem Ergebnis, dass jede Zeitung anders über den Tod berichtet und die Häufigkeit von Artikeln zum Thema Tod variiert. In den „Westfälischen Nachrichten” werden die meisten Artikel mit dem Thema Tod veröffentlicht. Sie berichten aber eher über Vorfälle und beschäftigen sich eher weniger mit Sterben und der Trauer. An zweiter Stelle folgt die „Frankfurter Rundschau”. Die Artikel gehen mit dem Tod etwa genauso um wie die Artikel der WN . Die UK veröffentlicht die wenigsten Artikel, da sie kaum über Unfälle und Unglücke berichtet. Die Schüler finden aber, dass die UK sich am meisten mit dem Sterben und der Trauer beschäftigt. Die Unterschiede liegen an der Art der Zeitung, ob es sich zum Beispiel um eine regionale, überregionale oder kirchliche Zeitung handelt. Eine Kirchenzeitung beschäftigt sich mehr mit Sterben und Trauer als andere Zeitungen. Die Länge der Artikel ist auch sehr unterschiedlich; so sind die Artikel über Todesvorfälle in der „Frankfurter Rundschau” meist länger und ausführlicher als in den WN.

Henning Iseke, Michael Münter, Torben Gericke (9c)
Schmerzen, die nicht zu lindern sind
Nach dem Gesetz muss der Patient bei seinem Antrag volljährig oder für volljährig erklärt sein. Der Antrag muss freiwillig, bei Bewusstsein und mehrere Male gestellt werden. Der Patient muss an einer Krankheit leiden, bei der aus medizinischer Sicht keine Aussichten auf Heilung besteht. Gleichzeitig muss er sich in einem Zustand ständiger körperlicher oder seelischer Schmerzen befinden, die unerträglich und nicht mehr zu lindern sind.  
In jedem Fall muss der Arzt den Patienten vorher über seinen Gesundheitszustand und seine Lebenserwartung informieren und mit ihm gemeinsam den Antrag auf Sterbehilfe besprechen, ihm die noch möglichen therapeutischen Maßnahmen erläutern und auf die Palliativpflege und ihre Wirkung hinweisen. Arzt und Patient müssen gemeinsam zu der „Überzeugung gelangen, dass keine andere vernünftige Lösung mehr möglich ist“. 
Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der natürliche Tod nicht kurzfristig eintreten wird, muss er einen zweiten Arzt der gleichen Fachrichtung zu Rate ziehen. Dieser muss die Schwere und Unheilbarkeit der Krankheit sowie die Beständigkeit, Unerträglichkeit und die Unmöglichkeit der Linderung der Schmerzen bestätigen. Außerdem muss er prüfen, ob der Antrag vom Patienten selbst ausgeht, dieser bei Bewusstsein ist und die Forderung mehrmals gestellt hat. Der Arzt muss diese Prüfung völlig unabhängig, sowohl vom Patienten als auch von dessen behandelndem Arzt, durchführen. Es muss mindestens ein Monat zwischen dem schriftlichen Antrag des Patienten und der Sterbehilfe vergehen. Der Patient kann seinen Antrag jederzeit rückgängig machen.

Prüfung und Auswertung
Der Arzt, der Sterbehilfe geleistet hat, muss dem föderalen Prüfungs- und Bewertungsausschuss eine Aufzeichnung des Vorgangs zukommen lassen. Zu diesem Ausschuss gehören acht Ärzte, vier Professoren für Recht bzw. Anwälte, und vier Angehörige von Einrichtungen, die sich um die Pflege unheilbar kranker Patienten kümmern. Der Ausschuss prüft, ob die Sterbehilfe nach den gesetzlichen Vorschriften und dem entsprechenden Verfahren geleistet wurde. Im Zweifelsfall kann der Ausschuss die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dieser Beschluss muss mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und dann erneut alle zwei Jahre legt der Ausschuss dem Parlament eine Auswertung vor und unterbreitet gegebenenfalls Empfehlungen für neue Gesetzesinitiativen oder Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes. 

Wohin mit der Verzweiflung?

Zu Gast bei der Krisenhilfe Münster

Am 14. November 2007 waren wir zu Gast bei der Krisenhilfe in Münster. Dort führten wir ein Interview mit einem der beiden Leiter dieser Organisation, Hubert Edin.


Herr Edin, könnten Sie uns kurz erläutern, was sie im Allgemeinen in ihrem Beruf machen?
Edin: Wir beraten Menschen in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr, wobei wir Treffen innerhalb von 24Stunden vereinbaren.
Gibt es bestimmte Altersgruppen die bevorzugt anrufen?
Edin: Die meisten Leute, die bei uns anrufen sind Ende 30 bis Anfang 50, aber teilweise melden sich auch Jugendliche und Menschen im Rentenalter.
Wie läuft so ein Telefongespräch ab?
Edin: Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen zunächst das erste Gespräch telefonisch an und vereinbaren weitere Treffen in unserer Beratungsstelle. Manchmal helfen bereits wenige Treffen, es sind jedoch bis zu 10 Termine möglich.
Warum rufen die meisten Leute an?
Edin: Es gibt ganz viele, unterschiedliche Gründe; häufig rufen sie in Beziehungskrisen an oder wenn Dinge eingetreten sind, mit denen sie alleine nicht mehr zurecht kommen. Nicht alle denken direkt daran sich umzubringen, sondern einige brauchen jemanden, der ihnen erst einmal in Ruhe zuhört. Unsere Mitarbeiter überlegen sich dann zusammen mit dem Anrufer Lösungen für das/die Problem/e.
Rufen auch Freunde und Verwandte der Betroffenen an?
Edin: Meistens nehmen die Betroffenen selbst Kontakt auf. Oftmals rufen aber Freunde und Verwandte an oder empfehlen die Krisenhilfe an Betroffene weiter.
Was passiert, wenn sich jemand außerhalb der Sprechzeiten meldet?
Edin: Auf unserem Anrufbeantworter kann jeder eine Nachricht hinterlassen und wir rufen dann schnellstmöglich zurück.
Gibt es „Stammkunden“ bei ihnen?
Edin: Das Wort „Stammkunden“ finde ich in diesem Zusammenhang nicht passend. Natürlich gibt es Leute, die wiederholt ein Gespräch suchen, aber da unsere Sitzungen auf maximal 10 beschränkt sind und den meisten Betroffenen damit gut geholfen werden kann, kommt dies nicht oft vor.
Braucht man eine bestimmte Ausbildung, um bei ihnen Mitarbeiter zu werden?
Edin: Grundvoraussetzung ist, dass die zukünftigen Mitarbeiter ein stabiles soziales Umfeld haben und Interesse daran haben mit Menschen zu arbeiten. Alle unsere Mitarbeiter machen eine 1 ½ jährige Ausbildung, während der sie sich abends treffen. Sie lernen ihre eigene Person und Einstellung zum Thema Suizid kennen. Außerdem erfahren sie wie ein Gespräch mit Betroffenen zu führen ist.
Wie gehen sie gefühlsmäßig damit um, wenn sie von den Problemen der Leute hören?
Edin: Natürlich müssen wir die Arbeit von unserem Privatleben abgrenzen. Aber es finden Gruppensitzungen statt, in denen wir über unsere Fälle sprechen und uns gegenseitig unterstützen können.
Kam es schon mal vor, dass jemand sich auch nach den Sitzungen das Leben genommen hat?
Edin: Das kommt eigentlich nur sehr selten vor. Wir bekommen dies allerdings auch nicht unbedingt mit, da wir nach Abschluss der Beratungen bei uns normalerweise keinen weiteren Kontakt mehr zu den Betroffenen haben.
 
Das Interview wurde geführt von Vera Betz und Elvira Danneker (9b)
Keine Verpflichtung
Kein Arzt muss Sterbehilfe leisten und kein Mensch darf gezwungen werden, sich an diesem Vorgang zu beteiligen. Wenn der Arzt, der um Sterbehilfe gebeten wird, diese nicht gewähren möchte, muss er den Patienten oder gegebenenfalls eine Vertrauensperson des Patienten darüber in Kenntnis setzen und seine Gründe erläutern.  
Menschen, die Sterbehilfe erhalten, sind dem neuen Gesetz nach eines natürlichen Todes gestorben. Dies ist wichtig für die Verträge, an die der Patient gebunden ist, insbesondere Versicherungsverträge.
Quelle: www.die-eiche.be/euthanasie

Wir befragten einen belgischen Pfarrer, Matthias Schilp, zum Thema Tod und Sterben

Matthias Schilp lebt mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Ostbelgien in St. Vith nahe an der deutschen Grenze. Er ist Pastor in einer freien evangelischen Gemeinde. Mit Sterbehilfe hat er in seinem Leben normalerweise nicht viel zu tun, jedoch sitzt er des Öfteren am Sterbebett anderer Menschen.

Was empfindest du am Sterbebett anderer Menschen?

Das ist ganz unterschiedlich. Es hängt davon ab, mit wem ich es zu tun habe; wenn es um einen nahen Angehörigen geht, bin ich natürlich sehr traurig, denn der Tod bedeutet, dass ich loslassen muss.
Wenn ich als Pastor am Sterbebett bin, habe ich etwas mehr innere Distanz, trotzdem bleibt der Tod immer etwas Endgültiges, nie wieder rückgängig zu Machendes.
Es ist auch nicht immer einfach zu sehen, wie Menschen sterben. Besonders schwer ist es bei denen, die einen sehr mühsamen Tod haben.
Das Sterben anderer Menschen berührt mich auch dahingehend, dass ich mich mit meinem eigenen Sterben auseinander setzen muss. Ich lerne daraus, dass ich dieses Leben hier auf dieser Erde nicht festhalten kann. Dementsprechend versuche ich, mich nicht an das Leben hier zu klammern.
Wichtig ist für mich auch der Aspekt, ob jemand Gott gekannt hat oder nicht. Es gibt mir mehr Ruhe, wenn ich weiß, dass dieser Mensch in den Vaterarmen Gottes aufgehoben ist. Dort ist er nach meiner Überzeugung endlich am Ziel angekommen. Nur dort hat er wirklich ein ausgefülltes Herz. Wenn jemand Gott nicht gekannt hat, dann macht mich das traurig, ganz besonders dann, wenn dieser Mensch selbst im Sterben nicht nach dem Schöpfer von Himmel und Erde fragt.
 
Wie bist du in deinem eigenen Leben mit dem Tod in Verbindung gekommen?
Zum ersten Mal, als mein Großvater von väterlicher Seite starb. Ich beobachtete als Kind, wie der Sterbeprozess einsetzte. Ich sah genau, dass der Tod ganz nah gekommen war. Beim Sterben selbst durfte ich nicht dabei sein. Man erzählte mir nur, wie es gewesen war.
Zum zweiten Mal wurde ich mit dem Sterben konfrontiert, als meine Großmutter von väterlicher Seite starb. Ihr Sterben war so plötzlich nach dem Einkauf durch einen Herzinfarkt, dass ich nur noch die aufgebahrte Leiche sah. Dort sah die leibliche Hülle aus, als wenn meine Großmutter schlafen würde.
Zum dritten Mal wurde ich durch das Sterben meiner Großmutter von mütterlicher Seite mit dem Tod in Verbindung gebracht. Hier sah ich nur die Fotos meiner verstorbenen Großmutter. Ich hatte jedoch die Aufgabe, meine Großmutter zu beerdigen. Ich trug die Urne mit der Asche. Gott sei Dank wusste ich in diesem Moment, dass es hier nur um die leibliche Hülle dieses Menschen geht und der Geist meiner Oma bereits im Himmel war.
Später kamen dann noch folgende Erlebnisse hinzu: Sterbebegleitung zweier Männer und einer Frau aus dem Umfeld unserer Kirchengemeinde, und dann starb ein Freund durch einen Autounfall als Missionar in Brasilien.
 

Beerdigungsunternehmen Bernd Sandfort


Im Schnitt bestattet das kleine Bestattungsunternehmen ca. 120 Menschen im Jahr. Der Ablauf eines Auftrages ist meist wie folgt: Hildegard Sandfort wird von den Angehörigen des Verstorbenen angerufen, sie fährt dann an den Ort, an dem dieser Mensch gestorben ist, und holt ihn ab. Dann wird er zum Friedhof gebracht und dort in einem Kühlraum aufbewahrt. Frau Sandfort vereinbart einen Termin mit den Angehörigen, bei dem dann der Beerdigungstag, die Bestattungsform und der Friedhof vereinbart werden, außerdem wird auch die Kleidung, die der oder die Tote tragen soll, übergeben. Danach muss Frau Sandfort mit dem Pfarrer und einem Blumengeschäft in Kontakt treten und eine Lokalität reservieren, in der das Kaffeetrinken nach der Beerdigung stattfinden soll. Sie sagt über ihren Beruf: Man lernt mit den Menschen um zu gehen und bekommt eine gute Menschenkenntnis. Es gibt in der Bestattungsbranche etwa gleich viele Männer und Frauen als Unternehmer bzw. Unternehmerin. Am schwersten fällt es ihr Kinder zu bestatten. Frau Sandfort meint, dass man sich nicht vor Kindern verschließen sollte, wenn es um das Thema Tod geht. Die meisten Christen in Deutschland wählen zwischen der Erd-, See- und Urnenbestattung. Bei der Erdbestattung liegt der Leichnam im Sarg und dieser wird vergraben. Bei der Urnenbestattung sowie bei der Seebestattung wird der Leichnam mit dem Sarg verbrannt. Bei der Seebestattung wird dann die Urne an einer bestimmten Stelle im Meer versenkt. Bei der normalen Urnenbestattung wird die Urne genau so wie der Sarg vergraben oder in eine Wand eingelassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit anonym bestattet zu werden, das heißt man wird bei Abwesenheit der Angehörigen auf einer großen Wiese bestattet, auf der schon viele andere bestattet wurden. Es gibt auch eine Seebestattung, bei der die Angehörigen ebenfalls nicht dabei sind und keine Daten über den Standort der Urne mitgeteilt bekommen. Eine Erdbestattung kostet ca. 2500-4000 Euro, die Wahl des Sarges ist dabei sehr entscheidend, da Särge zwischen 900 und 2000 Euro kosten können.
In dem kleinen Bestattungsinstitut wurden auch schon Menschen aus anderen Kulturen bestattet, vor allem Juden und Muslime. Bei beiden Kulturen bestatten die Angehörigen die Verstorbenen selbst: wenn ein Mann gestorben ist, wird er von Männern gewaschen, angezogen und beigesetzt; wenn eine Frau gestorben ist, wird all dies von Frauen gemacht. Die Juden bestatten ihre Verstorbenen immer im Sarg, wohingegen es bei den Muslimen normalerweise die Tuchbestattung gibt, die bei uns allerdings nicht überall gestattet ist. Deshalb bestatten die meisten Muslime ihre Verstorbenen mittels Erdbestattung, indem die Leiche in ein Leinentuch gewickelt wird und dann in den Sarg gelegt wird. Das Grab wird immer nach Mekka ausgerichtet. Der Bestatter muss bei beiden Kulturen nichts außer den Friedhofsangelegenheiten regeln. In ganz Deutschland herrscht Bestattungspflicht, das heißt, jeder Leichnam muss beigesetzt werden.

L. Hausen, S. Petersen, N. Rubner, A. Wuttke (9b)

Ein Beispiel für passive Sterbehilfe: Sterbehilfe in einem Hospiz

Als passive Sterbehilfe kann man Einrichtungen wie ein Hospiz verstehen. Dort wird den Leuten, die sterbenskrank oder sehr alt sind, geholfen, ihr restliches Leben noch zu genießen. Ihnen wird also nicht geholfen zu sterben, sondern eher geholfen, ein schönes restliches Leben zu haben.
Doch was ist überhaupt ein Hospiz? Die folgenden Informationen sind von Tina Neuhaus, einer Krankenpflegeschülerin im 2. Lehrjahr, die 6 Wochen in einem Hospiz in Münster (Hospiz nicht genannt) arbeitete.
In einem Hospiz können Menschen wohnen, die dem Sterben nahe sind und betreut werden müssen, jedoch keine Behandlung (wie in einem Krankenhaus) brauchen. Die Anfrage nach den Plätzen ist sehr hoch, jedoch ist das Platzangebot sehr begrenzt. In einen der zwei Hospize in Münster gibt es 11 Zimmer, die jeweils mit einem eigenen Bad und einem Balkon ausgestattet sind. Die Zimmer können individuell gestaltet werden, ob mit einem Fernseher oder einfachen Bildern, spielt hier keine Rolle.
Die dort lebenden Menschen werden Gäste und nicht Patienten genannt, und die Pfleger dort tragen zivile Kleidung, um die Ähnlichkeit zum Krankenhaus zu vermeiden.
Die meisten Gäste haben Krebs. Der Sinn des Hospizes ist es, den Gästen noch für die letzten Tage ihres Lebens ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen.
Um den Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, gibt es dort verschiedene Programme wie zum Beispiel gemeinsames Singen. Als Besuch sind sogar Tiere gestattet, und auch Musik kann dort eingeschaltet werden. Gegessen wird in einer großen Küche, in der viele Ehrenamtliche arbeiten. Die Gäste, die nicht mehr so fit sind, bekommen ihr Essen auf dem Zimmer.
Die Gäste sind nicht nur ältere Leute, sondern es gibt auch viele jüngere Menschen im Alter von 40-60 Jahren, für Kinder gibt es jedoch extra Hospize.
Für die Pfleger ist dieser Job etwas wechselhaft und fordernd, denn kurz nachdem sie die verstorbenen Gäste verabschiedet haben, lernen sie schon wieder neue Gäste kennen und betreuen diese.
Die Stimmung im Hospiz ist recht unterschiedlich, manche Menschen haben Schmerzen und sind nicht sonderlich gut drauf, andere wiederum sind schmerzfrei und auch fröhlicher. Manche Gäste wollen nicht reden und leben dort eher zurückgezogen, andere suchen oft das Gespräch mit dem Personal.
Die Menschen, die dort leben, müssen zwar nicht im Krankenhaus sein, aber dennoch müssen sie behandelt werden. Auch die Aufenthaltsdauer im Hospiz ist recht unterschiedlich, manche Gäste sterben bereits nach dem ersten Tag dort, andere wiederum erst nach einigen Monaten.
Die Pfleger erkennen, wenn ein Mensch im Sterben liegt, und informieren dementsprechend die Angehörigen; ab diesem Moment beginnt die Sitzwache, bei der immer mindestens ein Pfleger am Bett des Sterbenden sitzt und ihn bis zum Tod „begleitet“. Für die Pfleger ist es zwar sicherlich nicht immer leicht, aber dennoch ist dort eine ruhige Atmosphäre. Sie sind stets um das Wohl der Gäste bemüht und versuchen den Gästen ihre letzten Wünsche zu erfüllen, wie zum Beispiel ein letztes Treffen mit der Familie.
Medikamente gibt es dort außer Schmerzmitteln im Normalfall keine.
Wenn ein Gast verstirbt, kommt der Arzt, füllt den Totenschein aus und erledigt die amtlichen Angelegenheiten. Die Pfleger waschen den Verstorbenen ein letztes Mal und kleiden ihn mit den Sachen, die die Angehörigen bringen; meistens sind das festliche Kleider, jedoch muss das Einkleiden früh nach dem Tod erfolgen, da sonst die Totenstarre eintritt. Der Verstorbene kann noch 1-2 Tage in seinem Zimmer bleiben, dieses wird dann gekühlt, und die Angehörigen können noch Abschied von ihm nehmen.
Bei jedem Todesfall wird eine Kerze am Eingang entzündet, damit jeder weiß, dass einer gestorben ist. Für die Pfleger ist ein Todesfall immer eine unangenehme Situation. Sie gewöhnen sich zwar daran, aber zur Routine wird es nie, sie müssen lernen damit umzugehen.
Tina Neuhaus selbst denkt positiv über diese Einrichtung, denn es ist eine Erleichterung für die Angehörigen, die Gäste leben bis zum Ende menschennah und den Gästen wird die Angst vor dem Tod genommen. Sie könnte sich auch vorstellen dort zu arbeiten, allerdings könnte sie nie aktive Sterbehilfe leisten.
Jonas Porombka, Matthias Borsch, Sandra Dieckmann, André Buschhorn  (9a)
Tiergräber

Die Ruhe der Tiere


Münster. Die große Wiese des Sudmühler Tierfriedhofes in Münster ist geschmückt mit kleinen Grabsteinen. All die Gräber sind etwas kleiner als bei den Menschen, jedoch haben viele Besitzer ein Bild ihres verstorbenen Lieblings auf dem Grabstein.
„Mein Mann und ich haben hier zwei Katzen liegen und wir besuchen sie mindestens vier mal im Jahr“, erzählt Petra Baumann. Diese beiden Tiere haben ihre Ruhe auf dem Tierfriedhof in Münster gefunden, genau wie viele andere Hunde, Katzen und Vögel.
Wie bei den Menschen gibt es auch auf dem Tierfriedhof in Sudmühle unterschiedliche Arten der Beerdigung. Von verschiedenen Einäscherungen bis zu vereinbarten Beisetzungsterminen kann dem verstorbenen Tier auf dem Kleintierfriedhof alles geboten werden.
Ob sich der Besitzer letzten Endes selbst um die Formalitäten kümmern möchte oder es der Friedhof übernimmt, ist den Betroffenen selbst überlassen.
Die Preise eines einzelnen Grabes sind sehr unterschiedlich, da sie von der Grabgröße abhängen. Eine anonyme Bestattung eines Tieres ist die preiswerteste. Sie kostet ca. 150,00 €. Meist jedoch beginnt eine normale Bestattung ab einem Preis von 300,00 €. Viele Besitzer sind nicht abgeneigt, diese Summen für ihr Haustier auszugeben.
Tag und Nacht steht das Tor des Tierfriedhofes für die Besucher offen. Sie stellen schöne Kerzen oder kleine Kreuze neben das Grab und trauern um das verstorbene Tier. Doch egal, welche Form der Bestattung gewählt wird, das Haustier kann in aller Ruhe, respektvoll verabschiedet werden.
Lea Rüschenschmidt & Kristina Schuler (9c)
Zum Thema:
Schon seit der Altsteinzeit ( 10.000 – 5.000 v. Chr. ) sind Tierbestattungen bekannt. So fanden Archäologen als Beispiel in Ägypten das ca. 7 ha umfassende Areal des Tierfriedhofes „Tuna el - Gebel“, 300 km südlich von Kairo. In Frankreich, genauer in Paris, gibt es den neuzeitlich ältesten Tierfriedhof Europas. Gegründet wurde dieser im Jahre 1857.
Quelle: www.anubis-tierbestattungen.de

Tierurnen

Friedhof - auch für Tiere?

Wir haben einen Tierarzt zum Thema ,Tierfriedhof´ befragt

Wie oft kam es bei Ihnen schon vor, dass jemand sein Haustier auf dem Tierfriedhof begraben lassen wollte?
In den letzten Jahren lässt jeder fünfte bis sechste Besitzer sein Tier auf dem Tierfriedhof begraben.
Welche Arten von Tieren dürfen dort begraben werden?
Es dürfen alle Arten von Haustieren, wie z.B. Hunde, Katzen, Wellensittiche, Kaninchen und Meerschweinchen dort begraben werden.
Nutztiere wie Kühe oder Schweine dürfen dort jedoch nicht bestattet werden.
Welche Bestattungsarten werden bei Tieren angewendet?
Bei Tieren gibt es die gleichen Bestattungsarten wie bei den Menschen. Es gibt Erd- und Seebestattungen.
Bei mir selbst jedoch sind in den letzten Jahren noch keine Seebestattungen vorgekommen. Ein Unterschied besteht aber bei den Einäscherungen. Bei Tieren gibt es im Gegensatz zu den Menschen Einzel- und Sammeleinäscherungen. Die Asche verbleibt entweder auf der Streuwiese oder wird auf einer Waldwiese ausgestreut. Sie kann auch in einem einfachen Behälter oder in einer ausgewählten Urne aufbewahrt werden. Es gibt verschiedenste Ausführungen von Urnen. Es sind Urnen aus Glas, Holz, Marmor, Kupfer sowie aus Keramik erhältlich. Außerdem kann man sich für einen Tiersarg entscheiden, den man ab 19,50 kaufen kann. Es sind auch Urnen und Grabsteine mit Verzierungen, wie z. B. unterschiedlichen Schriftarten oder Bildern der Tiere für 4 Euro zu bekommen.  
Streuwiese
Wie hoch sind die Kosten für eine Beerdigung?
Es gibt grundsätzlich einen monatlichen Betrag für das Grab, den der Besitzer zahlen muss. Mietet man jedoch ein Grab für vier Jahre an, liegt der Preis für das Grab eines Hundes bei 340 Euro, einer Katze bei 240 Euro und bei sonstigen Kleintieren bei 100 Euro. Für ein Jahr liegen die Preise zwischen 340 und 25 Euro. Eine Einzeleinäscherung kostet bei Hunden 240 Euro, bei Katzen 190 Euro und bei sonstigen Kleintieren 140 Euro. Sammeleinäscherungen sind jedoch wesentlich günstiger. Eine Einäscherung für Hunde kostet 150 Euro, für Katzen 110 Euro und für sonstige Kleintiere 80 Euro.
Wird das Grab nach einigen Jahren aufgegeben?
Nach der vierjährigen Anmiete des Grabes kann der Besitzer entscheiden, ob das Grab weitergeführt oder aufgegeben werden soll.
Gibt es auch Besitzer, die den Wunsch haben, ihr Tier ausstopfen zu lassen?
Tierausstopfungen gibt es bestimmt, dies ist jedoch bei mir noch nicht vorgekommen.
Ist auch ein Pfarrer bei der Tierbestattung anwesend?
Nein, ein Pfarrer ist nicht anwesend.
Ist der Ablauf der Beerdigung eines Tieres der gleiche wie bei der des Menschen?
Es ist relativ unterschiedlich und hängt ganz von dem Unternehmen ab, das die Beerdigung durchführt.
Was passiert mit einem verstorbenen Tier, wenn es auf einem Tierfriedhof beerdigt werden soll?
Es gibt Abholdienste, die das verstorbene Haustier von Zuhause oder vom Tierarzt abholen und es zum Kleintierkrematorium überführen.
Was halten Sie persönlich von einem Tierfriedhof?
Meiner Meinung nach ist ein Tierfriedhof ein wenig übertrieben. Es hängt schließlich jedoch davon ab, wie sehr das Haustier einem ans Herz gewachsen ist. Ist z.B. das Haustier einer alten Dame verstorben, die ihr Tier als einziges Familienmitglied hatte, ist es wiederum verständlich, dass sie einen Ort für ihr Tier haben möchte, an dem sie trauern kann.
Dieses Interview wurde von Jessy Reimann und Luise Burgi (9a) mit dem Tierarzt Herrn Dr. Reckels geführt. Quelle der Bilder: www.Tierbestattung-Wattenscheid.de