Beratungskonzept

(Auszüge Stand 12/2015)

Beratung als zentrale Aufgabe aller Lehrer

Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern ist eine Grundqualifikation und zentrale Aufgabe aller Lehrer unserer Schule, als Klassenlehrer ebenso wie als Fachlehrer.
Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium existiert bereits ein umfangreiches Netzwerk im Bereich der Beratung, an dem letztlich alle Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichem Maße durch ihre verschiedensten Aufgaben beteiligt sind.

Schwerpunktangebot durch die Beratungslehrer

Für besondere Problem- und Krisensituationen, die sowohl im schulischen als auch beispielsweise im psychosozialen, familiären oder in anderen persönlichen Bereichen liegen können, möchte das Beratungslehrerteam mit Frau Krause, Frau Lemper, Herrn Alkemeier-Bohlsen und Herrn Nießen ein zusätzliches Angebot machen, das die bisherigen Beratungsmöglichkeiten ergänzt und erweitert. Hierbei geht es um Beratungssituationen, die sowohl einen besonderen, geschützten Raum, ein umfangreicheres Zeitmaß als auch eine gezielte Ausbildung der beratenden Person erfordern. Dies kann Kollegen entlasten, indem sie weitere Unterstützung und bei Bedarf Rat bekommen können. Eine enge Kooperation zwischen den Beratungslehrern und den Kollegen ist hierbei wünschenswert.

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Die Beratungslehrer haben entsprechende Beratungskompetenzen erworben im Rahmen einer langfristigen Fortbildung. Außerdem nehmen sie regelmäßig an Fortbildungen in verschiedenen Schwerpunktbereichen der Beratung teil. Ein Mitglied arbeitet im Kriseninterventionsteam mit. Das Beratungsteam findet sich regelmäßig zum Austausch über inhaltliche Fragen und zur Klärung organisatorischer Aspekte zusammen.
Auf Wunsch der Klassen- bzw. Stufenleitungen bzw. der Beratungslehrerinnen und –lehrer selbst nehmen sie an pädagogischen Konferenzen (Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen, Zeugniskonferenzen) teil. Dies erfolgt jeweils nach Absprache, die in enger Kooperation zwischen Klassen- und Stufenleitungen bzw. Stufenkoordinatoren und dem Beratungsteam wünschenswert ist. Das Beratungsteam gibt den jeweilig betroffenen Kolleginnen und Kollegen bzw. der Lehrerkonferenz regelmäßig Rückmeldung über seine Tätigkeit, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Schweigepflicht.

Grundsätzliches zu den Beratungsprinzipien

Wenn Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Lehrerinnen und Lehrern auffällt, dass eine Beratung für eine Person hilfreich sein könnte, können sie sich gern an das Beratungsteam wenden. Entscheidend im Beratungsprozess ist, dass die ratsuchende Person freiwillig Unterstützung und Beratung erhalten möchte.
Solange ein Ratsuchender die Beraterinnen und Berater nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet, gilt der Schutz der Privatsphäre. Informationen aus Beratungsgesprächen dürfen nicht weitergegeben werden und den Grund für ein Gespräch muss der Ratsuchende anderen Lehren nicht nennen, wenn er dieses nicht möchte. Mit Einverständnis des Schülers kann die Weitergabe sachdienlicher Informationen vereinbart werden, um die Lösung eines Problems anstreben zu können.
In schwerwiegenden Fällen kann sich die Notwendigkeit der Information der Erziehungsberechtigten ergeben. In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit der Schulleitung herbeizuführen. Der Ratsuchende wird über diesen Sachverhalt informiert.
Die Beraterinnen und Berater bemühen sich um ein kooperatives Miteinander aller am Beratungsprozess Beteiligten und um eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung.
Die Beratungslehrerinnen und -lehrer stehen mit außerschulischen Anbietern und Organisationen für erweiterte Beratungs- und Hilfsangebote in Verbindung und verweisen auf diese bzw. vermitteln Kontakte, sofern die Problemlage bzw. die Krisensituation den schulischen Rahmen überschreitet. Dabei bleiben sie weiter Begleiter im Rahmen der Schule.
Jeder Schüler kann sich an den Beratungslehrer seines Vertrauens wenden.
Besonders wichtig innerhalb des Beratungsprozesses ist dem Beratungsteam ein lösungsorientiertes Vorgehen, bei dem die ratsuchende Person aktiv mitarbeitet. Die Beratungslehrerinnen und -lehrer möchten die Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen begleiten, ihnen Rat und Entscheidungsanregungen geben im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Ratsuchende es letztlich selbst in der Hand hat, Veränderungen herbeizuführen, er selbst ist „Experte“ für sein Problem und spielt die zentrale Rolle bei der Suche nach Lösungen. Der Berater kann hierbei unterstützend wirken, indem er beispielsweise Hilfestellung leistet bei der Identifikation von Stärken und Ressourcen des Ratsuchenden, um Lösungswege zu begehen. Ziele der ratsuchenden Person sollen mit ihr zusammen formuliert werden, um dann konkrete Wege zum Erreichen dieser Ziele zu erarbeiten.

Beratungstätigkeiten im Einzelnen

Einzelberatung von Schülern, Eltern, Lehrern bei Schwierigkeiten, die den schulische Lernprozess beeinträchtigen (z.B. Lernstörungen, Prüfungsangst, aggressives Verhalten, Schulschwänzen, Antriebslosigkeit, Beziehungskonflikte, Kontaktschwäche, u.ä.); Entwicklung von Alternativen bzw. neuen Perspektiven
Einzelberatung und Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten oder Konflikten im privaten Kontext für Schüler, Eltern und Lehrer, beispielsweise bei
- psychischen Problemen (z.B. Ängste, Depressionen, Selbstfindungs- oder auch Selbstbewusstseinsprobleme, Desorientierung, Gewalt gegen sich und andere wie selbstverletzendes Verhalten, Suizidgedanken, Suchtverhalten wie Essstörungen, Alkoholmissbrauch)
- familiären Schwierigkeiten (z.B. Trennung der Eltern, häusliche Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, Krankheit, Sucht der Eltern, Todesfall, Leistungsdruck, finanzielle Probleme)
- sozialen Problemstellungen (z.B. Schwierigkeiten im Umgang mit Mitschülern, Verhaltensauffälligkeiten)
Beratung der Klassen-und Stufenleiter ebenso wie der Fachlehrer in Bezug auf einzelne Schüler oder Gruppen bei persönlichen Schwierigkeiten bzw. Konflikten im schulischen Kontext
Mediation bei Konflikten, z. B. Beratung bzw. Vermittlung bei einer möglicherweise gestörten Schüler-Lehrer oder auch Schüler-Eltern Interaktion, bei Eltern-Lehrergesprächen, bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Kollegen o.ä.
Hilfe und Beratung bei der Suche nach außerschulischen Ansprechpartnern bei bestimmten Problemlagen wie z.B. Fachärzten, Psychologen, Institutionen o.ä.
Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, mit all ihren Stärken und Schwächen begleitet zu werden und jenseits ihrer fachlichen Erfolge als Menschen aufgehoben zu sein. Dies entspricht auch im besonderen Maße dem christlichen Menschenbild, das dieser Schule zugrundliegt, denn „Ausgangspunkt und Maßstab für die erzieherischen Bemühungen an katholischen Schulen“ ist, laut dem Leitbild für katholische Schulen im Bistum Münster, „die Achtung vor der Freiheit und Würde, die jedem Menschen als Geschöpf […] Gottes zukommt.“

Organisatorisches

Die Schüler, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren den für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Fachlehrer. Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In Fällen akuter Krisenintervention hat die Beratung schulische Priorität. Die Beratung kann sowohl zu festen Sprechstundenzeiten als auch nach individueller Absprache zwischen der ratsuchenden Person und dem Beratungslehrer erfolgen. Ein Einsatz der Beratungslehrer für Vertretungsunterricht zu den Beratungszeiten erfolgt nach Absprache.