Beratungskonzept
(Auszüge Stand 12/2015)
Beratung als zentrale Aufgabe aller Lehrer
Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern ist eine Grundqualifikation
und zentrale Aufgabe aller Lehrer unserer Schule, als Klassenlehrer ebenso wie
als Fachlehrer.
Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium existiert bereits ein umfangreiches Netzwerk
im Bereich der Beratung, an dem letztlich alle Kolleginnen und Kollegen in
unterschiedlichem Maße durch ihre verschiedensten Aufgaben beteiligt
sind.
Schwerpunktangebot durch die Beratungslehrer
Für besondere Problem- und Krisensituationen, die sowohl im schulischen
als auch beispielsweise im psychosozialen, familiären oder in anderen persönlichen
Bereichen liegen können, möchte das Beratungslehrerteam mit Frau Krause,
Frau Lemper, Herrn Alkemeier-Bohlsen und Herrn Nießen ein zusätzliches
Angebot machen, das die bisherigen Beratungsmöglichkeiten ergänzt
und erweitert. Hierbei geht es um Beratungssituationen, die sowohl einen besonderen,
geschützten Raum, ein umfangreicheres Zeitmaß als auch eine gezielte
Ausbildung der beratenden Person erfordern. Dies kann Kollegen entlasten, indem
sie weitere Unterstützung und bei Bedarf Rat bekommen können. Eine
enge Kooperation zwischen den Beratungslehrern und den Kollegen ist hierbei
wünschenswert.
|
Die Beratungslehrer haben entsprechende Beratungskompetenzen
erworben im Rahmen einer langfristigen Fortbildung. Außerdem nehmen
sie regelmäßig an Fortbildungen in verschiedenen Schwerpunktbereichen
der Beratung teil. Ein Mitglied arbeitet im Kriseninterventionsteam
mit. Das Beratungsteam findet sich regelmäßig zum Austausch
über inhaltliche Fragen und zur Klärung organisatorischer
Aspekte zusammen.
Auf Wunsch der Klassen- bzw. Stufenleitungen bzw. der Beratungslehrerinnen
und –lehrer selbst nehmen sie an pädagogischen Konferenzen
(Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen, Zeugniskonferenzen) teil. Dies
erfolgt jeweils nach Absprache, die in enger Kooperation zwischen Klassen-
und Stufenleitungen bzw. Stufenkoordinatoren und dem Beratungsteam wünschenswert
ist. Das Beratungsteam gibt den jeweilig betroffenen Kolleginnen und
Kollegen bzw. der Lehrerkonferenz regelmäßig Rückmeldung
über seine Tätigkeit, selbstverständlich unter Berücksichtigung
der Schweigepflicht. |
Grundsätzliches zu den Beratungsprinzipien
Wenn Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Lehrerinnen und Lehrern
auffällt, dass eine Beratung für eine Person hilfreich sein könnte,
können sie sich gern an das Beratungsteam wenden. Entscheidend im Beratungsprozess
ist, dass die ratsuchende Person freiwillig Unterstützung und Beratung
erhalten möchte.
Solange ein Ratsuchender die Beraterinnen und Berater nicht ausdrücklich
von der Schweigepflicht entbindet, gilt der Schutz der Privatsphäre. Informationen
aus Beratungsgesprächen dürfen nicht weitergegeben werden und den
Grund für ein Gespräch muss der Ratsuchende anderen Lehren nicht nennen,
wenn er dieses nicht möchte. Mit Einverständnis des Schülers
kann die Weitergabe sachdienlicher Informationen vereinbart werden, um die Lösung
eines Problems anstreben zu können.
In schwerwiegenden Fällen kann sich die Notwendigkeit der Information
der Erziehungsberechtigten ergeben. In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung
in Absprache mit der Schulleitung herbeizuführen. Der Ratsuchende wird
über diesen Sachverhalt informiert.
Die Beraterinnen und Berater bemühen sich um ein kooperatives Miteinander
aller am Beratungsprozess Beteiligten und um eine Atmosphäre der gegenseitigen
Wertschätzung.
Die Beratungslehrerinnen und -lehrer stehen mit außerschulischen Anbietern
und Organisationen für erweiterte Beratungs- und Hilfsangebote in Verbindung
und verweisen auf diese bzw. vermitteln Kontakte, sofern die Problemlage bzw.
die Krisensituation den schulischen Rahmen überschreitet. Dabei bleiben
sie weiter Begleiter im Rahmen der Schule.
Jeder Schüler kann sich an den Beratungslehrer seines Vertrauens wenden.
Besonders wichtig innerhalb des Beratungsprozesses ist dem Beratungsteam ein
lösungsorientiertes Vorgehen, bei dem die ratsuchende Person aktiv mitarbeitet.
Die Beratungslehrerinnen und -lehrer möchten die Schülerinnen und
Schüler in schwierigen Situationen begleiten, ihnen Rat und Entscheidungsanregungen
geben im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Es wird davon ausgegangen, dass
jeder Ratsuchende es letztlich selbst in der Hand hat, Veränderungen herbeizuführen,
er selbst ist „Experte“ für sein Problem und spielt die zentrale
Rolle bei der Suche nach Lösungen. Der Berater kann hierbei unterstützend
wirken, indem er beispielsweise Hilfestellung leistet bei der Identifikation
von Stärken und Ressourcen des Ratsuchenden, um Lösungswege zu begehen.
Ziele der ratsuchenden Person sollen mit ihr zusammen formuliert werden, um
dann konkrete Wege zum Erreichen dieser Ziele zu erarbeiten.
Beratungstätigkeiten im Einzelnen
Einzelberatung von Schülern, Eltern, Lehrern bei Schwierigkeiten, die
den schulische Lernprozess beeinträchtigen (z.B. Lernstörungen,
Prüfungsangst, aggressives Verhalten, Schulschwänzen, Antriebslosigkeit,
Beziehungskonflikte, Kontaktschwäche, u.ä.); Entwicklung von Alternativen
bzw. neuen Perspektiven
Einzelberatung und Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten oder
Konflikten im privaten Kontext für Schüler, Eltern und Lehrer, beispielsweise
bei
- psychischen Problemen (z.B. Ängste, Depressionen, Selbstfindungs- oder
auch Selbstbewusstseinsprobleme, Desorientierung, Gewalt gegen sich und andere
wie selbstverletzendes Verhalten, Suizidgedanken, Suchtverhalten wie Essstörungen,
Alkoholmissbrauch)
- familiären Schwierigkeiten (z.B. Trennung der Eltern, häusliche
Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, Krankheit, Sucht der Eltern, Todesfall,
Leistungsdruck, finanzielle Probleme)
- sozialen Problemstellungen (z.B. Schwierigkeiten im Umgang mit Mitschülern,
Verhaltensauffälligkeiten)
Beratung der Klassen-und Stufenleiter ebenso wie der Fachlehrer in Bezug auf
einzelne Schüler oder Gruppen bei persönlichen Schwierigkeiten bzw.
Konflikten im schulischen Kontext
Mediation bei Konflikten, z. B. Beratung bzw. Vermittlung bei einer möglicherweise
gestörten Schüler-Lehrer oder auch Schüler-Eltern Interaktion,
bei Eltern-Lehrergesprächen, bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen
Kollegen o.ä.
Hilfe und Beratung bei der Suche nach außerschulischen Ansprechpartnern
bei bestimmten Problemlagen wie z.B. Fachärzten, Psychologen, Institutionen
o.ä.
Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden,
mit all ihren Stärken und Schwächen begleitet zu werden und jenseits
ihrer fachlichen Erfolge als Menschen aufgehoben zu sein. Dies entspricht auch
im besonderen Maße dem christlichen Menschenbild, das dieser Schule zugrundliegt,
denn „Ausgangspunkt und Maßstab für die erzieherischen Bemühungen
an katholischen Schulen“ ist, laut dem Leitbild für katholische Schulen
im Bistum Münster, „die Achtung vor der Freiheit und Würde,
die jedem Menschen als Geschöpf […] Gottes zukommt.“
Organisatorisches
Die Schüler, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren
den für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Fachlehrer.
Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien,
es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben
wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In Fällen akuter Krisenintervention
hat die Beratung schulische Priorität. Die Beratung kann sowohl zu festen
Sprechstundenzeiten als auch nach individueller Absprache zwischen der ratsuchenden
Person und dem Beratungslehrer erfolgen. Ein Einsatz der Beratungslehrer für
Vertretungsunterricht zu den Beratungszeiten erfolgt nach Absprache.